AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B - Stand Dez 2024

 GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Frau Mag. Kerstin Dallinger (im Folgenden „Kerstin Dallinger“) mit ihren Vertragspartnern abschließt. Dazu zählen Dienstleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

1.2. Diese AGB finden auch auf zukünftige Geschäfte mit dem Vertragspartner Anwendung, ohne dass eine erneute ausdrückliche Vereinbarung notwendig ist.

1.3. Die Dienstleistungen, Lieferungen und Leistungen von Kerstin Dallinger richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungs- oder Verkaufsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn sie auf Angeboten oder anderer Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Kerstin Dallinger solchen Bedingungen schriftlich zugestimmt hat. Schriftlich vereinbarte Abweichungen gelten ausschließlich für den jeweiligen Einzelfall.

1.5. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist jederzeit online unter www.monstera-solutions.at abrufbar und kann dort heruntergeladen werden. Auf Anfrage werden die AGB zudem gerne übermittelt.

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7. Änderungen der AGB werden dem Vertragspartnern bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.8. Allfällige Geschäftsbedingungen des Vertragspartnern werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Vertragspartners widerspricht Kerstin Dallinger ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Vertragspartners durch Kerstin Dallinger bedarf es nicht.

  1. Social Media Kanäle

2.1. Kerstin Dallinger weist den Vertragspartnern vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Kerstin Dallinger nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Kerstin Dallinger arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Vertragspartnern zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Vertragspartner mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Kerstin Dallinger beabsichtigt, den Auftrag des Vertragspartnern nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Kerstin Dallinger aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Alle Angaben zu den angebotenen Leistungen von Kerstin Dallinger, insbesondere jene auf der Website www.monstera-solutions.at sind unverbindlich und freibleibend.

3.2. Verbindliche Angebote von Kerstin Dallinger können vom Vertragspartner ausschließlich in schriftlicher Form und innerhalb der angegebenen Angebotsfrist angenommen werden.

3.3. Unterlagen und Angaben zu den jeweiligen Leistungen, wie Leistungsbeschreibungen oder Ähnliches, gelten – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – nicht als zugesicherte Eigenschaften der Leistung.

3.4. Angebote von Kerstin Dallinger können nur in ihrer Gesamtheit akzeptiert werden. Sollte die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom ursprünglichen Angebot abweichen, gilt dies als neues Angebot des Vertragspartners, das von Kerstin Dallinger bestätigt werden muss, um wirksam zu werden.

  1. PREISE

4.1. Die angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf den im jeweiligen Vertrag festgelegten Leistungs- und Lieferumfang. Leistungen oder Lieferungen, die darüber hinausgehen (z. B. Mehr- oder Sonderleistungen), werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Alle Preise werden in Euro angegeben. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich dabei nicht um Pauschalpreise.

4.3. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise exklusive Abgaben, Steuern (insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben) sowie etwaiger Versandkosten, Reisekosten und Spesen. Diese werden zusätzlich berechnet.

4.4. Kosten, die durch Drittanbieter entstehen (z. B. Google Ads), trägt der Vertragspartner separat.

4.5. Die angegebenen Preise setzen voraus, dass die Leistungen ohne Unterbrechungen oder Verzögerungen kontinuierlich erbracht werden können. Sollten solche Behinderungen oder Unterbrechungen durch den Vertragspartner oder ihm zurechenbare Dritte verursacht werden, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

4.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) anzugeben. Versäumt er dies, gibt er eine falsche UID-Nummer an, nutzt sie missbräuchlich oder erfolgt kein Export in ein anderes EU-Land, haftet der Vertragspartner für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie für weitere Ansprüche von Kerstin Dallinger.

4.7. Ändert oder storniert der Vertragspartner eine beauftragte Leistung einseitig ohne Mitwirkung von Kerstin Dallinger, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß der vereinbarten Vergütung zu zahlen und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Ist der Abbruch oder die Änderung dem Vertragspartner zuzurechnen, ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die Regelungen des § 1168 ABGB werden ausgeschlossen. Der Vertragspartner stellt Kerstin Dallinger zudem von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Änderung oder Stornierung entstehen könnten. Nicht vollständig erbrachte Leistungen bleiben im Eigentum von Kerstin Dallinger; Konzepte, Entwürfe und andere Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.8. Kerstin Dallinger behält sich das Recht vor, Preise anzupassen, wenn nach Angebotsabgabe oder Annahme des Angebots unvorhersehbare und unbeeinflussbare Kostensteigerungen eintreten. Dies betrifft insbesondere:
a) Erhöhungen der Materialpreise durch Lieferanten, die in voller Höhe weitergegeben werden können.
b) Steigende Löhne, Energiekosten, Transportkosten oder Steuern aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Anpassungen. Die Preiserhöhung erfolgt in Höhe der tatsächlichen Kostensteigerung.

4.9. Preisanpassungen werden dem Vertragspartner schriftlich (auch per E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Gründe für die Preisanpassung sowie die daraus resultierenden Änderungen.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
  2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Das vereinbarte Entgelt ist mit Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden schriftlichen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Kerstin Dallinger behält sich das Recht vor, Barauslagen unmittelbar an den Vertragspartner weiter zu verrechnen, die ebenfalls sofort fällig werden. Die von Kerstin Dallinger gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Kerstin Dallinger. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Kerstin Dallinger für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichnungsrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

5.2. Kostenvoranschläge von Kerstin Dallinger sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Kerstin Dallinger schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird Kerstin Dallinger den Vertragspartner auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Vertragspartner von vornherein als genehmigt.

5.3. Wenn der Vertragspartner in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung Kerstin Dallingers - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er Kerstin Dallinger die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Kerstin Dallinger begründet ist, hat der Vertragspartner Kerstin Dallinger darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Kerstin Dallinger bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Kerstin Dallinger, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Kerstin Dallingerzurückzustellen.

5.4. Die gelieferten Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Nebenverbindlichkeiten, im Eigentum von Kerstin Dallinger. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Vertragspartners gegenüber (Teil-)Leistungen von Kerstin Dallinger ist ausgeschlossen. Jegliche Weitergabe, Verpfändung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Eigentums an Dritte ist untersagt. Im Fall einer Pfändung oder anderweitigen Inanspruchnahme durch Dritte hat der Vertragspartner das Eigentumsrecht von Kerstin Dallinger auf eigene Kosten geltend zu machen und diese innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu benachrichtigen.

5.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Kerstin Dallinger erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Neben dem Anspruch auf Herausgabe der Ware verbleiben alle vertraglichen Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, bei Kerstin Dallinger.

5.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der gesetzlich vorgesehenen Höhe für Unternehmergeschäfte fällig. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bleibt hiervon unberührt.

5.5. Zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen werden Zinseszinsen gemäß § 1000 Abs. 2 ABGB fällig, sollte der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllen.

5.6. Kerstin Dallinger ist berechtigt, bei bekannt werdenden Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich beeinträchtigen könnten, die sofortige Zahlung offener Beträge zu verlangen und weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

5.7. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden alle offenen Forderungen aus diesem und anderen Vertragsverhältnissen sofort fällig. Kerstin Dallinger ist berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen zu verlangen oder nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Zahlung des ausstehenden Betrags bleibt unberührt.

5.8. Bei Ratenzahlungen führt die nicht fristgerechte Zahlung einer Rate oder Nebenforderung dazu, dass der gesamte Restbetrag sofort fällig wird (Terminsverlust).

5.9. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen von Kerstin Dallinger zu verrechnen, es sei denn, diese wurden schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

5.10. Gewährte Rabatte, Skonti oder andere Vergünstigungen verfallen rückwirkend, wenn der Vertragspartner mit einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.

5.11. Skonti können nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und unter Einhaltung aller relevanten Zahlungsfristen in Anspruch genommen werden. Ein Skontoabzug bei Schlussrechnungen ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen wurden.

5.12. Unberechtigte Abzüge durch den Vertragspartner führen rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller gewährten Vergünstigungen.

5.13. Kerstin Dallinger ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Wenn die erbrachten, noch nicht abgerechneten Leistungen den Wert von 500,- EUR netto überschreiten, kann eine Teilrechnung gestellt werden. Für Teilrechnungen gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für den Gesamtauftrag.

5.14. Rechnungen können gemäß § 11 Abs. 2 UStG in elektronischer Form ausgestellt und an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Der Vertragspartner erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung und der Übermittlung per E-Mail einverstanden.

  1. LIEFERUNG UND LEISTUNG, TERMINÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN

6.1. Kerstin Dallinger bemüht sich, vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden, sind sie unverbindlich und stellen lediglich eine ungefähre Angabe des Bereitstellungs- und Übergabezeitpunkts dar.

6.2. Kerstin Dallinger ist berechtigt, Leistungs- und Liefertermine anzupassen oder Fristen zu verlängern, wenn die Einhaltung durch Umstände unmöglich oder unangemessen erschwert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von Kerstin Dallinger liegen. Dazu zählen unter anderem Arbeitskonflikte, Brände, Kriege, Streiks, Pandemien, Umweltkatastrophen oder vergleichbare Ereignisse. Diese Regelung gilt ebenso, wenn solche unvorhergesehenen Hindernisse bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen auftreten.

6.3. Sollte es aufgrund von Umständen, die Kerstin Dallinger nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, alle offenen Aufträge fristgerecht zu erfüllen (objektiver Verzug), ist Kerstin Dallinger nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

6.4. Leistungen werden am vereinbarten Erfüllungsort erbracht. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt der Sitz von Kerstin Dallinger als Erfüllungsort. Für digitale Dienstleistungen gilt ebenfalls der Sitz von Kerstin Dallinger, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

6.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Kerstin Dallinger erbrachten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort abzunehmen. Unterlässt der Vertragspartner dies, trägt er die daraus entstehenden Kosten in vollem Umfang.

6.6. Befindet sich Kerstin Dallinger in Verzug, so kann der Vertragspartner nur zurücktreten, nachdem er Kerstin Dallinger eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Vertragspartnern wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

7.1. Der Umfang der von Kerstin Dallinger zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der im Vertrag festgehaltenen Leistungsbeschreibung oder einem allfällig angenommenen Angebot. Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Kerstin Dallinger. Innerhalb der vom Vertragspartner vorgegebenen Rahmenbedingungen hat Kerstin Dallinger bei der Umsetzung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

7.2. Die Sichtbarkeit auf Social-Media-Plattformen, die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und die Performance einer Website (wie Traffic oder Verweildauer) hängen von zahlreichen Faktoren ab. Kerstin Dallinger übernimmt keine Garantie für die Erreichung bestimmter Kennzahlen oder Ziele im digitalen Bereich, wie Follower-Zahlen, Website-Traffic oder Performance-Werte.

7.3. Kerstin Dallinger erbringt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Verbraucherschutz, verantwortlich.

7.4. Alle von Kerstin Dallinger bereitgestellten Leistungen, einschließlich Vorentwürfen, elektronischer Dateien und sonstiger Unterlagen, sind vom Vertragspartner innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt zu prüfen und freizugeben. Ohne Rückmeldung des Vertragspartners innerhalb dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.

7.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Kerstin Dallinger alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und kontinuierlich bereitzustellen. Er informiert Kerstin Dallinger über alle für die Auftragsdurchführung relevanten Umstände, auch wenn diese erst während des Auftrags bekannt werden. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige, unrichtige oder geänderte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Kerstin Dallinger wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

7.6. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Kerstin Dallinger haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartnern - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Kerstin Dallinger wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner Kerstin Dallinger schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Kerstin Dallinger bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt Kerstin Dallinger hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

7.7. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass bei der Erbringung der Dienstleistungen durch Kerstin Dallinger an seinem Geschäftssitz geeignete Rahmenbedingungen bestehen, die eine ungestörte und effiziente Arbeitsweise ermöglichen.

7.8. Kerstin Dallinger behält sich vor, Leistungen selbst auszuführen oder sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Beauftragung Dritter kann im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners erfolgen. Kerstin Dallinger wählt diese Dritten sorgfältig aus und stellt sicher, dass sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Laufzeit des Vertrags hinausgehen, übernimmt der Vertragspartner, auch im Falle einer Vertragskündigung aus wichtigem Grund.

  1. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHTE

8.1. Dem Vertragspartner wird das Recht eingeräumt, die von Kerstin Dallinger gelieferten Werke und erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des im Vertrag definierten Auftrags zu nutzen.

8.2. Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, behält sich Kerstin Dallinger sämtliche Rechte an den von ihr geschaffenen Werken, erstellten Unterlagen (wie Entwürfen, Konzepten, Strategien) und erbrachten Leistungen vor. Dies umfasst insbesondere alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte. Kerstin Dallinger bleibt somit Inhaberin des unwiderruflichen, ausschließlichen und zeitlich, sachlich sowie räumlich unbeschränkten Werknutzungsrechts. Sie ist berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, Sublizenzen zu erteilen oder Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

8.3. Der Vertragspartner darf die Unterlagen und Werke von Kerstin Dallinger nur während der Laufzeit des Vertrags und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Kerstin Dallinger ist der Vertragspartner nicht berechtigt, diese Unterlagen und Werke zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

8.4. Verstößt der Vertragspartner gegen die Bestimmungen in Punkt 7.2. oder 7.3., ist Kerstin Dallinger berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, insbesondere auf Unterlassung oder Schadenersatz.

8.5. Kerstin Dallinger ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen auf sich und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgelt zusteht. Darüber hinaus darf Kerstin Dallinger, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Vertragspartner, auf eigenen Werbeträgern wie ihrer Website auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung hinweisen (Referenzhinweis), einschließlich der Verwendung des Namens und Firmenlogos des Vertragspartners.

8.6. Kerstin Dallinger ist außerdem berechtigt, den Firmennamen und/oder das Logo des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Diese Erlaubnis kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGEN, ABNAHME DURCH VERTRAGSPARTNER

9.1. Besondere oder ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften einer Ware oder Leistung sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe oder Abnahme der Leistung.

9.3. Geringfügige Abweichungen, wie Farbnuancen oder Abweichungen von Mustern und/oder Maßen, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Leistung oder Ware aus solchen Gründen abzulehnen, den Preis zu mindern oder den Vertrag aufzulösen.

9.4. Gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen, insbesondere Web- oder Designprojekte,  gelten mit der Übergabe oder Abnahme als vollständig übergeben und vom Vertragspartner akzeptiert. Die Frist für die Abnahme beträgt 7 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Vertragspartner verpflichtet sich das Web- oder Designprojekt zu prüfen und die Funktionen zu testen.

9.5. Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe oder Abnahme schriftlich per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Der Vertragspartner hat die Mängel dabei konkret und nachvollziehbar zu beschreiben, andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Alle Änderung nach der Abnahme sind kostenpflichtig.

Kerstin Dallinger ist berechtigt, die gerügten Leistungen oder Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge zu überprüfen. Verweigert der Vertragspartner diese Prüfung, verliert er sämtliche daraus resultierenden Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz.

9.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Vorliegen eines Mangels nachzuweisen. Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden habe (§ 924 ABGB), wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.7. Unwesentliche Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht, die Annahme der Ware oder Leistung zu verweigern.

9.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße, nachlässige oder unrichtige Nutzung oder Behandlung durch den Vertragspartner entstehen. Dies gilt insbesondere für Fehler, die auf unrichtige oder unvollständige Daten des Vertragspartners zurückzuführen sind.

9.9. Bei Vorliegen eines Mangels kann Kerstin Dallinger nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Verbesserung oder ein Austausch vorgenommen wird.

9.10. Sollte eine Mängelbehebung oder ein Austausch unmöglich sein oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann Kerstin Dallinger diese Maßnahmen ablehnen. In diesem Fall steht dem Vertragspartner lediglich das Recht auf Preisminderung zu. Ein Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.11. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder Teile davon – selbst bei Vorliegen eines Mangels – zurückzubehalten.

9.12. Werden Leistungen von Kerstin Dallinger unter Einbeziehung Dritter erbracht und bestehen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen diese Dritten, tritt Kerstin Dallinger diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner hat sich in solchen Fällen vorrangig an die Dritten zu wenden.

9.13. Es obliegt auch dem Vertragspartner, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Kerstin Dallinger ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Kerstin Dallinger haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Vertragspartner nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Vertragspartner vorgegeben oder genehmigt wurden.

9.14. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

9.15. Die Bestimmungen des § 933b ABGB finden keine Anwendung.

  1. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

10.1. Kerstin Dallinger haftet nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit für Schäden. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Kerstin Dallinger, insbesondere für leichte und sonstige grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Verhalten von Dritten, denen sich Kerstin Dallinger zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient (Angestellte, Auftragnehmer oder sonstiger Erfüllungshelfen „Leute“). Kerstin Dallinger haftet nur für Personenschäden bei leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit.

10.2. Kerstin Dallinger haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie den Verlust von Daten und Programmen oder deren Wiederherstellung, es sei denn, der Schaden beruht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Kerstin Dallinger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

10.3. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von Kerstin Dallinger auf den Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von Kerstin Dallinger begrenzt. Sollte der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt sein, ist die Haftung auf 50 % der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei Dauerbeauftragungen maximal auf 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertragsjahres, in dem der Schaden eingetreten ist.

10.4. Jegliche Haftung von Kerstin Dallinger für Ansprüche, die auf Grund von Kerstin Dallingers erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Kerstin Dallinger ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Kerstin Dallinger nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Vertragspartner hat Kerstin Dallinger diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

10.4. Schadenersatzansprüche gegen Kerstin Dallinger müssen spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnisnahme des Schadens und der Identität des Schädigers oder des Ereignisses geltend gemacht werden, jedoch nicht später als drei Jahre nach dem schadensstiftenden Ereignis. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens liegt beim Vertragspartner.

10.5. Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Maße für Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von Kerstin Dallinger.

  1. VERTRAGSRÜCKTRITT UND AUFKÜNDIGUNG

11.1. Neben anderen Rechten ist Kerstin Dallinger insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen, (i) wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie etwa Zahlungspflichten oder Mitwirkungspflichten, trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen nicht erfüllt und den vertragsgemäßen Zustand nicht wiederherstellt, (ii) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. die Fortführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder weiter verzögert wird, trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist, oder (iii) wenn die von Kerstin Dallinger zu erbringende Leistung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Kerstin Dallinger liegen, unmöglich wird oder unwirtschaftlich wird.

11.2. Bei Dauerschuldverhältnissen kann Kerstin Dallinger das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund jederzeit beenden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: (i) Verletzungen der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vertragspartner, insbesondere Zahlungspflichten oder Mitwirkungspflichten, (ii) Verlust des Vertrauens in den Vertragspartner, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. die Fortführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder weiter verzögert wird, trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist, oder (iii) wenn die von Kerstin Dallinger zu erbringende Leistung aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Kerstin Dallinger liegen, unmöglich wird oder unwirtschaftlich wird.

11.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche seitens Kerstin Dallinger bleibt vorbehalten.

11.4. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur möglich, wenn eine angemessene, mindestens vierwöchige Nachfrist gesetzt wird. Der Rücktritt ist schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erklären und gilt nur für den Teil der Lieferung oder Leistung, für den der Verzug vorliegt. Der Rücktritt ist in anderen Fällen nur aus wichtigem Grund möglich.

11.5. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist Kerstin Dallinger berechtigt, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn die Lieferung oder Leistung noch nicht vom Vertragspartner übernommen wurde. Alternativ hat Kerstin Dallinger das Recht, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistungen zu verlangen.

11.6. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch Kerstin Dallinger ist diese in allen Fällen berechtigt, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens und unabhängig von der Verschuldensfrage eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrags zu verlangen. Kerstin Dallinger behält sich das Recht vor, darüber hinausgehenden Schaden sowie sonstige Ansprüche geltend zu machen.

11.7. Erklärt der Vertragspartner unberechtigt den Rücktritt vom Vertrag oder hebt er ihn unberechtigt auf, hat Kerstin Dallinger die Wahl, die Vertragserfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach der Wahl von Kerstin Dallinger, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens und unabhängig von der Verschuldensfrage, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrags oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte Kerstin Dallinger die Vertragserfüllung verlangen, kann sie jeglichen mit dem unberechtigten Vertragsrücktritt oder der unberechtigten Vertragsauflösung zusammenhängenden Schaden geltend machen. In jedem Fall behält sich Kerstin Dallinger das Recht vor, weitere gesetzliche und vertragliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

11.8. Kerstin Dallinger ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren der Kerstin Dallinger weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Kerstin Dallinger eine taugliche Sicherheit leistet;

10.9.    Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Kerstin Dallinger fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  1. GEHEIMHALTUNG UND VERÖFFENTLICHUNG

12.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme ausschließlich für dieses Projekt zu verwenden und diese vertraulich zu behandeln. Sollte der Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse von Kerstin Dallinger bekannt werden, so hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass auch seine Mitarbeiter und Dritte, die im Rahmen dieses Projekts involviert sind, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.

  1. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

13.1. Es gilt ausschließlich das österreichische materielle Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrags und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Kerstin Dallinger vereinbart.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

14.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Kerstin Dallinger Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse mitzuteilen. Sollte dies nicht erfolgen, gelten Erklärungen von Kerstin Dallinger als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- und E-Mail-Adresse gesendet wurden.

14.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, undurchsetzbar oder ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, im Fall einer solchen Unwirksamkeit eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser AGB.

14.4. Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Vertragspartner nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

14.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.